EGMR - Schenk gegen die Schweiz (1988)
Beschwerde Nr. 10862/84
Keine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK
(Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise in einem Strafverfahren)
Urteil vom 12. Juli 1988
Artikelquelle
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